APE
16 Jun 16

Niedrigstenergiegebäude oder nZEB

Rund 40% des Gesamtenergieverbrauchs fallen auf den Gebäudebestand, verantwortlich für 30% der CO2 Emissionen; zu der Energieleistung wurden erlassen:

  • Richtlinie 2002/91/CE (EPDB – Energy Performance of Buildings Directive)
  • Richtlinie 2009/28/CE zur Promotion der Nutzung erneuerbarer Energiequellen
  • Richtlinie 2010/31/UE (oder EPDB2) hat die Aufgabe die Energiebedarfsgrenzwerte für Neubauten sowie für umfassend renovierte Gebäude festzulegen.

Die Europäische Union hat sich ehrgeizige umwelt- und klimapolitische Ziele gesetzt, allgemein bekannt als „20-20-20″ Ziele, welche die Mitgliedstaaten innerhalb 2020 erreichen müssen:

  • 20% weniger Treibhausgasemissionen als 1990
  • 20% mehr Energieeffizienz
  • ein Anteil von 20% an erneuerbaren Energien

NEUBAUTEN

Niedrigstenergiegebäude oder nZEB (nearly Zero Energy Buildings) werden zum Standard für Neubauten ab 31-12-2020 (für Gebäude im Gebrauch oder Eigentum öffentlicher Verwaltungen bereits ab 31-12-2018):  Passivhäuser – der Begriff umfasst alle Arten von Gebäuden, nicht nur Wohnbauten – sind Gebäude, die den größten Teil ihres Energiebedarfs (Heizung, Kühlung, Warmwasser, Lüftung und Beleuchtung) über eine minimale Energieversorgung abdecken, indem sie auf alternative Quellen zugreifen.

Beim Bau neuer Gebäude wird im besonderen auf die Dämmung, Türen und Fenster, Dichtungsgehäuse, geringe Wärmebrücken geachtet … die direkte Folge ist, dass das Gebäude „nicht atmet“… die VMC Einheit mit doppeltem Strom (mit Wärmerückgewinnung) ist in Neubauten unentbehrlich!

BEREITS VORHANDENE GEBÄUDE

Durch den Bau neuer leistungsstarker Gebäude verschlechtert sich die Lage nicht, sie verbessert sich aber auch nicht: Neubauten (Wohnungen) stellen nur 1% des Gesamtgebäudebestands dar.

Abgesehen von den Neubauten werden die Planungskriterien für nZEB Gebäudeauch (ganz oder teilweise) in den folgenden Situationen angewendet:

  • Abriss und Wiederaufbau
  • Erweiterungen und Aufbauten
  • Bedeutende Renovierungen (I und II Grades)
  • Energiesanierung (neue Installation, Renovierung der Anlage)
  • Einfacher Austausch der Anlage